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Impressum     

  


Die Naturheilpraxis befindet sich in der Casinostr. 1 B,  im 2. Stock, in der Koblenzer Altstadt.

Die Praxis ist im selben Gebäude wie die Schlafgalerie (Nähe Frisör Zimmermann), gegenüber liegt die Zufahrt der Tiefgarage des Schängelcenters und der Salatgarten.

Termine Montag bis Donnerstag nach Vereinbarung. Freitags und/oder Samstags gehe ich ganztags meiner Dozententätigkeit nach.

Bitte rufen Sie unter 0261-91 46 98 25 (Koblenz) an oder senden Sie ein E-Mail an hpbusching@aol.com.
Während einer Behandlung nehme ich keine Anrufe entgegen. Bitte hinterlassen Sie in diesem Fall Ihren Namen und Telefonnummer und wann Sie am besten zu erreichen sind. Ich rufe Sie umgehend zurück.

Kosten
:   
Die ca. einstündige Behandlung wird nach der GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker/Stand 1985) liquidiert. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfe, inwieweit Kosten übernommen werden.
Z. B. die Abrechnungsziffer 21.1 Akupunktur wird immer mit dem Höchstsatz von 26 Euro angesetzt, die Großmassage 20.5 mit 18 Euro

Wenn ein Restbetrag unberücksichtigt bleiben sollte, so werten Sie dies bitte als Investition in Ihre eigene Gesundheit. Weitere Info zu den Kosten finden Sie hier.

Für Selbstzahlern belaufen sich die Behandlungskosten (Zeitaufwand 45-60 Minuten) auf 60 Euro, unabhängig davon welche Therapienvielfalt angewendet wird.

Information über den Behandlungsablauf finden Sie hier.

 

(1) BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE HINWEISE: 
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Heilpraktikerkosten nicht übernommen. Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang.

Hier gibt es sehr große Unterschiede in den einzelnen tariflichen Leistungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen. Der Patient und der Versicherungsnehmer von privaten Krankenversicherungen ist deshalb gut beraten, sich die Tarife genau anzusehen und nicht nur das, was im Werbeprospekt steht. Der privatversicherte Heilpraktikerpatient sollte nicht ungeprüft die Aussagen der Werbeprospekte übernehmen, sondern insbesondere die weitergehenden Hinweise und das so genannte Kleingedruckte in den Tarif- und Versicherungsbedingungen genau nachlesen.

Über Leistungen für Behandlungen bei Heilpraktikern und alternativen Heilverfahren sollte er sich präzise und schriftlich entsprechende Informationen vor Vertragsabschluß bzw. auch vor Behandlungsaufnahme geben lassen.

In sehr vielen Fällen muss mit Zuzahlungen in oft nicht geringem Umfange gerechnet werden.

In den meisten Fällen liegt es aber nicht daran, dass Ihre Heilpraktikerin/ Ihr Heilpraktiker zu hohe Honorarforderungen hat oder eine gar falsche Leistung erbringt, sondern der jeweilige Tarif der jeweiligen Krankenversicherung sieht nur bestimmte Leistungserstattungen vor.

Behördenbedienstete und Beamte erhalten oftmals (auch nicht in jedem Falle) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Auch hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen, über die sich der Betroffene bei seiner Beihilfestelle informieren sollte und muss.

12.05.2004 Termin versäumt: Patient haftet - Therapeut kann angemessene Vergütung verlangen
Erscheint ein Patient unentschuldigt nicht zu einem vereinbarten Behandlungstermin in der Praxis, kann er trotzdem zur Kasse gebeten werden, berichtet die Gesundheitszeitschrift "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichtes Meldorf. Der Therapeut kann für den versäumten Termin eine "angemessene Vergütung" in Rechnung stellen. (Aktenzeichen 83 C 1404/02)

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Julia Busching, Heilpraktiker, Master of Science in Oriental Medicine (USA)
Koblenz


 

 

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