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Die Naturheilpraxis befindet sich in der Casinostr. 1 B, im 2. Stock, in der
Koblenzer Altstadt.
Die
Praxis ist im selben Gebäude wie die Schlafgalerie (Nähe Frisör
Zimmermann), gegenüber liegt die Zufahrt der Tiefgarage des Schängelcenters und
der Salatgarten.
Termine Montag bis Donnerstag nach Vereinbarung. Freitags
und/oder Samstags gehe ich ganztags meiner Dozententätigkeit nach.
Bitte rufen Sie unter 0261-91 46 98 25 (Koblenz) an oder senden Sie ein E-Mail an
hpbusching@aol.com.
Während einer
Behandlung nehme ich keine Anrufe entgegen. Bitte hinterlassen Sie in diesem
Fall Ihren Namen und Telefonnummer und wann Sie am besten zu erreichen sind. Ich rufe Sie umgehend zurück.
Kosten:
Die ca. einstündige Behandlung wird nach der GebüH
(Gebührenverordnung für Heilpraktiker/Stand 1985) liquidiert. Informieren Sie sich bei
Ihrer Krankenkasse/Beihilfe, inwieweit Kosten übernommen werden.
Z. B. die Abrechnungsziffer 21.1 Akupunktur wird immer mit dem Höchstsatz von 26
Euro angesetzt, die Großmassage 20.5 mit 18 Euro
Wenn ein Restbetrag unberücksichtigt bleiben sollte, so
werten Sie dies bitte als Investition in Ihre eigene Gesundheit.
Weitere Info zu den Kosten finden Sie hier.
Für Selbstzahlern belaufen sich die Behandlungskosten
(Zeitaufwand 45-60 Minuten) auf 60 Euro, unabhängig davon welche Therapienvielfalt
angewendet wird.
Information über den Behandlungsablauf
finden Sie hier.
(1) BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE
HINWEISE:
Von den gesetzlichen
Krankenkassen werden die Heilpraktikerkosten nicht
übernommen.
Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die
Möglichkeit,
Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als
außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel auch die Kosten für
Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr
unterschiedlichem Umfang.
Hier gibt es sehr große Unterschiede in den einzelnen tariflichen Leistungen der
verschiedenen Versicherungsunternehmen. Der Patient und der Versicherungsnehmer
von privaten Krankenversicherungen ist deshalb gut beraten, sich die Tarife
genau anzusehen und nicht nur das, was im Werbeprospekt steht. Der
privatversicherte Heilpraktikerpatient sollte nicht ungeprüft die Aussagen der
Werbeprospekte übernehmen, sondern insbesondere die weitergehenden Hinweise und
das so genannte Kleingedruckte in den Tarif- und Versicherungsbedingungen genau
nachlesen.
Über Leistungen für Behandlungen bei Heilpraktikern und alternativen
Heilverfahren sollte er sich präzise und schriftlich entsprechende Informationen
vor Vertragsabschluß bzw. auch vor Behandlungsaufnahme geben lassen.
In sehr vielen Fällen muss mit Zuzahlungen in oft nicht geringem Umfange
gerechnet werden.
In den meisten Fällen liegt es aber nicht daran, dass Ihre Heilpraktikerin/ Ihr
Heilpraktiker zu hohe Honorarforderungen hat oder eine gar falsche Leistung
erbringt, sondern der jeweilige Tarif der jeweiligen Krankenversicherung sieht
nur bestimmte Leistungserstattungen vor.
Behördenbedienstete und Beamte erhalten oftmals (auch nicht in jedem
Falle) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Auch hier
gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen, über die sich
der Betroffene bei seiner Beihilfestelle informieren sollte und muss.
12.05.2004 Termin
versäumt: Patient haftet - Therapeut kann angemessene Vergütung verlangen
Erscheint ein Patient unentschuldigt nicht zu einem vereinbarten
Behandlungstermin in der Praxis, kann er trotzdem zur Kasse gebeten werden,
berichtet die Gesundheitszeitschrift "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein
Urteil des Amtsgerichtes Meldorf. Der Therapeut kann für den versäumten Termin
eine "angemessene Vergütung" in
Rechnung stellen.
(Aktenzeichen 83 C 1404/02)
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Julia Busching, Heilpraktiker, Master of Science in Oriental Medicine (USA)
Koblenz
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