|
Heilpraktikerkosten und Honorarerstattung Leider führt mein Honorar schon mal zu Unzufriedenheit. Man muss nur einige wenige Hintergrundinformationen wissen: Keine Erstattung der Heilpraktikerkosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Allerdings bieten mittlerweile einige Krankenversicherer private Zusatzversicherungen an, die die Leistungen bei Heilpraktikern abdecken. Da es sich bei mir um eine reine Bestellpraxis handelt, möchte ich Sie bitten, Ihren Termin mind. 24 h vorher abzusagen. Kurzfristigere Absagen muss ich mir leider vergüten lassen, auch wenn höhere Gewalt die Ursache war, da es dann nicht mehr möglich ist diesen Termin anderweitig zu vergeben. Der Arzt rechnet nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab, der
Heilpraktiker nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Die Ziffer 21.1 Akupunktur wird immer mit 26 Euro, 20.5
Großmassage mit 18 Euro berechnet.
|
|
Alle Seiten sind © von Julia Busching, 2004-2012 |